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Bescheinigungen und Nachweise

Übersicht über die Vorlagen von Bescheinigungen und Nachweisen während der Tätigkeit als Nachunternehmer.
Auftragnehmer ohne Mitarbeiter
Auftragnehmer mit Mitarbeiter
EU-Firma

Auftragnehmer ohne Mitarbeiter

Sie haben einen Gewerbeschein und sind interessiert als Nachunternehmer Aufträge zu übernehmen. 

Bitte senden Sie uns die folgenden Unterlagen in Kopie zu:

  1. Personalausweis
  2. Gewerbeanmeldung
  3. Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt
  4. Unbedenklichkeitsbescheinigung von der BG-Bau
  5. Nachweis der Betriebshaftpflicht
  6. Nachweis der Krankenversicherung
  7. Gewerbezentralregisterauskunft bei öffentlichen Aufträgen
  8. Handwerkskarte bei eintragungspflichtigen Tätigkeiten

Auftragnehmer mit Mitarbeiter / Nachunternehmer

Sie haben Mitarbeiter und möchte als Nachunternehmer mittels Werksvertrag bei uns tätig werden?

Bitte senden Sie uns die folgenden Unterlagen in Kopie zu:

  1. Personalausweis
  2. Gewerbeanmeldung
  3. Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt
  4. Unbedenklichkeitsbescheinigung von der BG-Bau
  5. Unbedenklichkeitsbescheinigung  von der Krankenkasse
  6. Unbedenklichkeitsbescheinigung von der SOKA-Bau
  7. Nachweis der Betriebshaftpflicht
  8. Gewerbezentralregisterauskunft bei öffentlichen Aufträgen
  9. Handwerkskarte bei eintragungspflichtigen Tätigkeiten
  10. Personalausweiskopien der Mitarbeiter
  11. Bestätigung Baumindestlohn durch die Mitarbeiter
  12. Meldebescheinigung zur SV von den Mitarbeitern

EU Firma

Sie sind als EU Firma tätig?

Bitte senden Sie uns die folgenden Unterlagen in Kopie zu:

  1. Handelsregisterauszug oder Nachweis der Gewerbeeintragung
  2. Umsatzsteueridentifikationsnummer
  3. Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung für Deutschland
  4. gültige Freistellungsbescheinigung Bauabzugssteuer des zuständigen deutschen Finanzamts
  5. Übersicht über die auf unserer Baustelle eingesetzten Mitarbeiter des ausländischen Subunternehmers: Vorname, Name, Geburtsdatum, ggf. Sozialversicherungsnummer, Bild (das ist auch das Erste, was Sie, als Subunternehmer bei einer Baustellenkontrolle dem Zoll vorlegen sollten)
  6. Personalausweise und europäische Krankenversicherungskarten der eingesetzten Mitarbeiter (müssen diese mitführen!)
  7. A1-Bescheinigungen aus dem Heimatland aller eingesetzten Mitarbeiter
  8. Regelmäßige Nachweise der Mindestlohnzahlungen an das Personal

Beachten Sie bitte, dass die Kontrolleure der deutschen Finanzkontrolle Schwarzarbeit hier sehr detaillierte Unterlagen (in deutscher Sprache!) verlangen können, u. a. Arbeitsverträge oder Zahlungsbelege.

Als Minimum erforderlich ist nach unseren Erfahrungen eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag des eingesetzten Mitarbeiters (in Deutsch und in der Sprache des Herkunftslandes), unterschrieben vom Mitarbeiter und dem Arbeitgeber, aus dem hervorgeht, dass der Arbeitnehmer während seines Einsatzes in Deutschland einen Stundenlohn in Höhe des Mindestlohn erhält. Weiter sind Arbeitszeitnachweise und Lohnabrechnungen sinnvoll.

Auch wenn Ihnen das ein wenig übertrieben vorkommt, mit diesen Unterlagen überstehen Sie eine mögliche Baustellenkontrolle mühelos und somit ist es auch für Sie ein zusätzlicher Sicherheits-Check!