Beachten Sie bitte, dass die Kontrolleure der deutschen Finanzkontrolle Schwarzarbeit hier sehr detaillierte Unterlagen (in deutscher Sprache!) verlangen können, u. a. Arbeitsverträge oder Zahlungsbelege.
Als Minimum erforderlich ist nach unseren Erfahrungen eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag des eingesetzten Mitarbeiters (in Deutsch und in der Sprache des Herkunftslandes), unterschrieben vom Mitarbeiter und dem Arbeitgeber, aus dem hervorgeht, dass der Arbeitnehmer während seines Einsatzes in Deutschland einen Stundenlohn in Höhe des Mindestlohn erhält. Weiter sind Arbeitszeitnachweise und Lohnabrechnungen sinnvoll.